Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 27. November 2023 (Bundesnetzagentur legt Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen fest) befasst sich mit wichtigen Änderungen im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) und Netzanschlüssen gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Diese Änderungen haben mehrere relevante Auswirkungen für potenzielle Käufer von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für ihr Eigenheim:
Netzorientierte Steuerung und Echtzeit-Messwerte: Die Netzbetreiber dürfen bei Überlastung des Netzes den Strombezug auf bis zu 4,2 kW senken, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass Wärmepumpen und Elektroautos weiterhin betrieben bzw. geladen werden können, allerdings mit Einschränkungen bei der Leistung.
Selbst erzeugte Energiemengen: Besitzer von PV-Anlagen können von dieser Regelung profitieren, da selbst erzeugte Energiemengen, wie z.B. Solarstrom, in die Berechnung des zulässigen Strombezugs einfließen. Dies könnte einen Anreiz für den Kauf und die Nutzung von PV-Anlagen darstellen, da die Eigenversorgung mit Strom die Abhängigkeit vom Netz reduziert.
Reduziertes Netzentgelt: Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, zu denen auch PV-Anlagen zählen können, sollen im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Dies könnte die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen erhöhen.
Variable Netzentgelte: Ab 2025 wird es möglich sein, sich für ein zeitvariables Netzentgelt zu entscheiden, das Lastspitzen im Netz reduzieren soll. Dies könnte für PV-Anlagenbesitzer interessant sein, da sie ihren Stromverbrauch an die Netzauslastung anpassen und so von günstigeren Tarifen profitieren können.
Transparenz und Planungssicherheit: Die Netzbetreiber müssen Steuerungseingriffe detailliert ausweisen und in ihrer Netzausbauplanung berücksichtigen. Dies bietet potenziellen Käufern von PV-Anlagen mehr Transparenz und Planungssicherheit bezüglich der Netzkapazitäten und der Verfügbarkeit von Strom.
Zusammenfassend können diese Änderungen für potenzielle Käufer von PV-Anlagen attraktiv sein, da sie Anreize für die Eigenproduktion von Strom bieten, die Wirtschaftlichkeit durch reduzierte Netzentgelte verbessern und mehr Transparenz und Sicherheit in Bezug auf die Netzkapazitäten schaffen.
Förderung: Bei Photovoltaik-Anlagen erhalten Sie durch den Wegfall der Mehrwertsteuer bundesweit eine Förderung von 19%. Dies führt zu erheblichen Einsparungen bei der Installation. Sichern Sie sich diese Förderung bei Auftragserteilung noch in diesem und Ausführung ab dem Jahr 2024!
Zudem gibt es in vielen hessischen Kommunen zusätzlich eine lokale Unterstützung der eigenen Bürger, in Neu-Isenburg z.B. nochmal bis zu 1250,- € und mit dem Klimabonus der Stadt Frankfurt 39% Förderung für Photovoltaikanlagen für Frankfurter Bürger (Stand November 2023)